Beim Kauf einer Wohnung gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Aspekten, die man beachten sollte. Zuerst einmal spielt der Kaufhintergrund eine Rolle. Kauft man die Wohnung als persönliches Wohnobjekt, steht die Nutzung der Immobilie als Geldanlage im Vordergrund oder soll die Wohnung gar gewerblich genutzt werden? Für jeden dieser Verwendungszwecke gibt es verschiedene Punkte, die man beim Wohnungskauf beachten sollte, manche sind allerdings auch allgemeingültig. Wir stellen die wichtigsten im Detail vor.
Die Lage
Allgemein wichtig sind die Lage der Wohnung und die vorhandene Infrastruktur. Einerseits sollte man natürlich darauf achten, dass die Lage für die persönliche Situation Sinn macht, wenn man die Wohnung selbst nutzen möchte. Dies kann bedeuten, dass sie sich nahe an der Arbeitsstelle befindet bzw. in der Nähe eines Kindergartens oder einer Schule, falls man Kinder hat.
Befindet sich die Wohnung in einer ländlichen Gegend, so ist es für viele Menschen sinnvoll, nicht weit entfernt vom nächsten Autobahnzubringer zu wohnen, da man von dort aus dann alle wichtigen Orte in der Umgebung schnell erreichen kann. Die Lage der Wohnung entscheidet aber auch über deren Wertentwicklung. Objekte in „schlechten“ Wohngegenden können leicht an Wert verlieren, das Preisniveau von zentral gelegenen Wohnungen mit schnellem Zugang zum öffentlichen Nahverkehr und Schulen und Kindergärten in der Nähe hingegen steigt mit der Zeit eher an.
Um mögliche Entwicklungen in der Zukunft abschätzen zu können, sollte man sich vorher beispielsweise bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt über geplante Baumaßnahmen in der betreffenden Gegend informieren. So lassen sich u. U. unangenehme Überraschungen vermeiden – zum Beispiel macht es keinen Sinn, eine Wohnung mit einer schönen Aussicht auf eine ausgedehnte Wiese zu kaufen, wenn diese in wenigen Jahren bebaut werden wird.
Die Ausstattung
Ob die Wohnung den aufgerufenen Preis auch wirklich wert ist, entscheidet sich neben der Lage auch anhand der Ausstattung. Verfügt sie beispielsweise über eine moderne Heizungsanlage? Über energetisch vorteilhafte, mehrfach verglaste Fenster? Über nützliche Features wie Smart-Home-Systeme oder Sonnensegel für die Terrasse? Über qualitativ hochwertige Böden und Sanitäreinrichtungen? All das macht sich preiserhöhend bemerkbar.
Unterlagen / Dokumente
Vom Verkäufer sollte man, falls er die Dokumente nicht selbst herausgibt, zumindest einen Grundriss und Angaben beispielsweise über das Baujahr der jeweiligen Anlage fordern. Das Baujahr kann erste Hinweise auf eventuelle Schwachstellen der Wohnung geben, beispielsweise können sehr alte Wohnungen natürlich mit höherer Wahrscheinlichkeit eine marode Bausubstanz aufweisen als neu gebaute Anlagen. Den Grundriss sollte man genau überprüfen und die einzelnen Maße, die dort angegeben sind, nachmessen. So lässt sich schnell erkennen, ob es Differenzen zwischen der angegebenen Größe der Wohnfläche und dem tatsächlichen Wert gibt.
Teilungserklärung
Für den zukünftigen Besitzer einer Eigentumswohnung spielt neben der Wohnung selbst auch das Grundstück der jeweiligen Anlage eine Rolle. Dieses wird üblicherweise in Anteile aufgeteilt, die den einzelnen Besitzern der Wohnung zugeordnet werden. Ob diese Aufteilung bereits festgelegt ist, sollte man ebenfalls beim Kauf einer Wohnung überprüfen, so kann man sich oft Ärger mit den Nachbarn ersparen, falls man beispielsweise einen Garten anlegen möchte.
In großen Wohnanlagen sind oft eigene Hausmeister beschäftigt, die sich um die Pflege der Anlage und des dazugehörigen Grundstücks kümmern. Deren Bezahlung ist oft auch zwischen den Wohnungsbesitzern aufgeteilt und der jeweilige Kostenschlüssel in vielen Fällen ebenfalls im Kaufvertrag festgelegt. Hier sollte man genauso wie bei anderen Leistungen auf eine gerechte und klar ersichtliche Aufteilung achten.
Der Wohnungs-Kaufvertrag
Viele wichtigen Details sind auch aus dem Kaufvertrag ersichtlich. Diesen sollte man auf jeden Fall vor dem Termin beim Notar zur Ansicht erhalten haben, um ihn gegebenenfalls auch juristisch prüfen lassen zu können. Alle Sondervereinbarungen und zusätzlichen Abreden sollten in dem Vertrag festgehalten sein, um im Zweifelsfall auch Rechtssicherheit gegenüber dem Verkäufer zu haben. Im Zweifelsfall kann man den Notar über unklare Formulierungen im Vertrag befragen, dieser sollte als unabhängige Instanz zwischen dem Verkäufer und dem Käufer fungieren.