Das A und O des Recyclings ist die sorgfältige Abfalltrennung. Und obwohl diese Trennung wahrlich keine Wissenschaft ist, wird sie immer noch sehr oft falsch durchgeführt – ob aus Faulheit oder Unwissen. Wer wirklich etwas für unsere Umwelt tun möchte, der informiert sich zunächst entsprechend. Die wichtigsten Grundlagen haben wir hier zusammengestellt.
Welche Abfallsorten gibt es überhaupt?
Grundsätzlich sind fünf Abfallsorten zu unterscheiden: Verpackungsabfälle aus Glas und Papier, so genannte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Alu, Weißblech und Verbundmaterialien sowie Restmüll und Bioabfall. Für jede dieser fünf Fraktionen stehen eigene Sammelgefäße bereit.
In die Altpapiersammlung gehören nur Papier, Kartonagen und sonst gar nichts. Für den Altglascontainer gilt: Leere Flaschen und Gläser nach den Farben Grün, Braun und Weiß getrennt einwerfen. Blaues Glas kommt in den Grünglascontainer. Nicht in die Glascontainer gehören Keramik, Porzellan und Steingut, auch Flachglas (Fensterscheiben), Glühbirnen und Trinkgläser dürfen nicht eingeworfen werden. Diese Produkte werden aus anderen Glassorten hergestellt als Verpackungsglas und würden im Recyclingprozess stören.
Gelbe Tonne und Gelber Sack sind exklusiv für Leichtverpackungen aus Metallen, Verbundmaterial und Kunststoff reserviert. Restmüll und Bioabfälle haben hier nichts zu suchen.
Elektrogeräte und Elektronik richtig trennen und entsorgen
Handys, die nur zwei Jahre funktionieren, Kaffeemaschinen, die nach der 100. Inbetriebnahme aufhören zu laufen und endgültig entladene Akkus – es scheint, als würde die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten immer kürzer. Aber wohin mit den ganzen Geräten, die nicht mehr funktionieren bzw. sich nicht mehr wirtschaftlich reparieren lassen? Auch dieser wichtige Punkt zählt zur Mülltrennung und hilft, die einzelnen Materialien richtig zu entsorgen.
Für jedes Gerät gibt es mindestens eine geeignete Art und Weise, es richtig zu entsorgen. Hier ein kurzer Überblick über die häufigsten elektrischen Geräte in den Haushalten und wie man sie richtig entsorgt.
Smartphones, Handys und Laptops und andere Elektrokleingeräte
Wohin mit den kleinen Geräten, die nicht mehr oder nur noch teilweise funktionieren? Der Hausmüll ist hier nicht der richtige Entsorgungsort – die Geräte enthalten nämlich teilweise giftige und für die Umwelt schädliche Stoffe. Das gilt übrigens auch für Zubehörteile, sowohl alt als auch neu. Wer zum Beispiel Dias entsorgen möchte, sollte wissen, dass auch diese teilweise bedenkliche Chemikalien enthalten. Die beste Möglichkeit zur Entsorgung sind hier spezielle Sammlungen. Dort werden die Geräte recycelt, Rohstoffe wie seltene Erden oder Metalle entnommen und weite Teile wiederverwendet. Alternativ können Sie meist beim örtlichen Wertstoffhof abgegeben werden.
Kühlschränke und Gefriertruhen
Jährlich fallen in Deutschland ungefähr drei Millionen Kühlgeräte an, die entsorgt werden müssen. Kühlschränke und Gefriertruhen sollten am besten beim örtlichen Wertstoffhof abgegeben oder dem Verkäufer zurückgegeben werden. Alternativ kann man sie auch mit dem Sperrmüll abholen lassen. Dazu gibt es in vielen Gemeinden feste jährliche Termine, die man dem Abfallkalender entnehmen kann.
Glühbirnen, Energiesparlampen sowie Halogen-, Neon- und LED-Leuchten
Generell gilt: Lampen bestehen zwar teilweise aus Glas, dürfen aber nicht mit dem Altglas entsorgt werden. Zunächst ist es wichtig zu wissen, um welche Art von Leuchtkörper es sich handelt. Normale Glühbirnen (sofern überhaupt noch vorhanden) und Halogenleuchten gehören in die Restmülltonne. Anders verhält es sich jedoch mit Energiesparlampen und Neon- oder LED-Leuchten. Sie enthalten oftmals Arsenverbindungen oder Quecksilber und sind sehr umweltschädlich – also auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgen! Stattdessen kann man sie bei Wertstoffhöfen oder beim Sondermüll abgeben.
Bei LED-Leuchten gibt es noch einen weiteren Grund, sie mit anderem Sondermüll bzw. auf Wertstoffhöfen abzugeben: Sie enthalten Elektronik-Bauteile, z. B. LED-Chips, die nicht mit dem normalen Müll entsorgt werden dürfen.
Rückgabe bei Einzel- und Online-Händlern
Allgemein gilt: Oft gibt es die Möglichkeit, alte Elektrogeräte zur Entsorgung wieder dorthin zurückzugeben, wo man sie gekauft hat. Gesetzlich dazu verpflichtet sind stationäre Händler und Online-Händler, deren Verkaufs- bzw. Lagerfläche über 400 Quadratmeter groß ist. Wurde das Elektrogerät online gekauft, muss der Händler dafür Sorge tragen, dass man das gekaufte Gerät in nicht allzu großer Entfernung abgeben kann. Um dies zu gewährleisten, setzen Online-Händler meist Kooperationspartner ein oder lassen die Ware von einem Paketdienstleister abholen.